Inhalt9 Abschnitte
- Was seit dem 1. April 2024 erlaubt ist
- Was weiterhin verboten ist
- Anbauvereinigungen: die Regeln fĂŒr Cannabis Social Clubs
- Cannabis im StraĂenverkehr: der Grenzwert von 3,5 ng/ml
- Wie geht es mit dem Cannabisgesetz weiter? Stand 09/2026
- Was das Gesetz fĂŒr CBD und Nutzhanf bedeutet
- Bestellen: was du heute kaufen kannst
- HĂ€ufige Fragen
- Weiterlesen

Das Cannabisgesetz (CanG) ist ein Artikelgesetz vom 27. MĂ€rz 2024, das seit dem 1. April 2024 gilt. Es bĂŒndelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) und hat Cannabis aus den Anlagen des BetĂ€ubungsmittelgesetzes herausgenommen. Besitz und privater Eigenanbau sind seither in engen Grenzen erlaubt, der kommerzielle Handel bleibt untersagt.
Ich gehe an Gesetzestexte genauso heran wie an ein Analysenzertifikat: erst die Fundstelle, dann der Wert. VerkĂŒndet wurde das CanG am 27. MĂ€rz 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 109).
Der Aufbau ist ĂŒbersichtlicher, als der Ruf des Gesetzes vermuten lĂ€sst. Artikel 1 enthĂ€lt das KCanG, Artikel 2 das MedCanG, dazu kommen Ănderungen im Strafrecht, in der Strafprozessordnung und in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Regeln fĂŒr Medizinalcannabis bekamen damit ein eigenes Gesetz, wie das Bundesgesundheitsministerium in seinen FAQ darstellt.
Der Text ist fein gegliedert, fast wie eine Systematik in der Stoffklassifizierung. Jede Erlaubnis hĂ€ngt an einem Paragraphen, einem Absatz, einem Satz, einer Nummer und manchmal einem Buchstaben. Genau in dieser Form zitieren wir hier jede Zahl, also gemĂ€ss Absatz, Satz und Nummer, so wie die Besitzgrenze fĂŒr Erwachsene an § 3 Absatz 1 Satz 1 KCanG hĂ€ngt.[1]
Warum ich darauf herumreite? Weil im Netz stÀndig Halbwissen kursiert, das genau an dieser Stelle kippt: ein Satz weiter, eine Nummer daneben, und aus erlaubt wird verboten. Insbesondere bei Mengen, Orten und Zeitfenstern lohnt sich der Blick auf die exakte Fundstelle.
| Eckwert | Regelung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Inkrafttreten | 1. April 2024 | BGBl. 2024 I Nr. 109 |
| Besitz öffentlich | bis 25 g | § 3 Abs. 1 KCanG |
| Besitz zuhause | bis 50 g + 3 Pflanzen | § 3 Abs. 2 KCanG |
| Anbauvereinigungen | seit 1. Juli 2024 | § 11 ff. KCanG |
| Konsumverbote | Orts- und Zeitgrenzen | § 5 KCanG |
| StraĂenverkehr | 3,5 ng/ml THC im Serum | § 24a StVG |
| Handel | weiterhin verboten | KCanG |
| Nutzhanf | höchstens 0,3 % THC | § 1 Nr. 8 KCanG |
KCanG und MedCanG trennen zwei Welten. Das eine regelt Konsumcannabis fĂŒr Erwachsene, das andere den Weg von Medizinalcannabis ĂŒber Arztpraxis und Apotheke, samt der Ăberwachung durch das BfArM.[2] Die Weitergabe von Cannabis und Cannabisvermehrungsmaterial ist davon noch einmal gesondert geregelt.
Die nĂ€chsten Abschnitte nehmen sich diese Eckwerte einzeln vor: was erlaubt ist, was verboten bleibt, wie Anbauvereinigungen arbeiten, was im StraĂenverkehr gilt, wie es aktuell weitergeht und was daraus fĂŒr Nutzhanf und CBD folgt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Das Cannabisgesetz (CanG) regelt seit April 2024 Besitz, Eigenanbau und Anbauvereinigungen fĂŒr Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland, wĂ€hrend Handel, Weitergabe von Cannabis-Vermehrungsmaterial an MinderjĂ€hrige und Ein-/Ausfuhr verboten bleiben; Nutzhanf und CBD folgen eigenen Regeln.
- Erwachsene dĂŒrfen Cannabis in festgelegten Mengen besitzen und innerhalb des befriedeten Besitztums privat anbauen, ohne die öffentliche Gesundheit zu gefĂ€hrden.
- Anbauvereinigungen benötigen eine behördliche Erlaubnis; Mitglieder hinterlegen Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten gemÀà den Vorgaben des KCanG.
- StraĂenverkehr, Jugendschutz und THC-Grenzwerte fĂŒr Nutzhanf bleiben eigenstĂ€ndig geregelt und stehen auĂerhalb des eigentlichen Cannabisgesetzes.
Was seit dem 1. April 2024 erlaubt ist
Schauen wir uns den Normtext genau an: § 3 KCanG nennt nicht nur eine Menge, sondern knĂŒpft die Erlaubnis an Bedingungen, die in keinem Steckbrief auftauchen. Genau diese Bedingungen entscheiden im Alltag, ob eine Handlung noch vom Gesetz gedeckt ist.

Erste Bedingung: der Zweck. Das KCanG stellt die Erlaubnis ausschlieĂlich auf den Eigenkonsum volljĂ€hriger Personen ab, nicht auf die Versorgung Dritter.[1]
Zweite Bedingung: der Ort. Die höhere Menge gilt nach § 3 Abs. 2 KCanG ausdrĂŒcklich nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, also dort, wo du tatsĂ€chlich lebst. Packst du dieselbe Menge in den Rucksack, bewegst du dich nicht mehr in diesem Absatz, sondern in dem fĂŒr den öffentlichen Raum.
Der private Eigenanbau steht in § 9 KCanG und ist an eine rÀumliche Formulierung gebunden, die aus dem Zivilrecht stammt: erlaubt ist er innerhalb des befriedeten Besitztums der anbauenden Person, also im umschlossenen, dem Zugriff Fremder entzogenen Bereich wie Wohnung, Haus oder eingefriedetem Garten.[1] Der Balkon einer Mietwohnung fÀllt darunter, der Waldrand nicht.
Dazu kommt eine ausdrĂŒckliche Sorgfaltspflicht. Pflanzen und Ernte mĂŒssen vor dem Zugriff Dritter geschĂŒtzt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen.
Eine Frage, die mir stĂ€ndig begegnet: Wie viele Joints sind 25 Gramm? Das Gesetz beantwortet sie schlicht nicht. Es arbeitet ausschlieĂlich mit Gewichtsangaben in Gramm getrockneten Pflanzenmaterials und definiert weder eine StĂŒckzahl noch eine Portion, weshalb jede Umrechnung auĂerhalb des Gesetzestextes steht.
FĂŒr das VerstĂ€ndnis der Systematik ist ein Detail zentral: Die BuĂgeld- und Strafvorschriften des KCanG greifen sprachlich direkt auf diese AbsĂ€tze zurĂŒck und erfassen, wer entgegen Absatz 1 oder 2 mehr besitzt oder anbaut als dort genannt. Die Grenzwerte sind also keine Empfehlung, sondern die Trennlinie, auf die sich die Sanktionsnormen beziehen.[1] Den vollstĂ€ndigen Wortlaut aller AbsĂ€tze findest du beim Bundesjustizministerium auf gesetze-im-internet.de.
Und eine Abgrenzung, die viele ĂŒberlesen: Besitz und Weitergabe sind im KCanG zwei verschiedene Dinge. Dass du eine Menge besitzen darfst, sagt nichts darĂŒber aus, ob du sie weiterreichen darfst. Genau an dieser Stelle endet der Bereich des Erlaubten.
Was weiterhin verboten ist
Die Kehrseite steht nur wenige Paragraphen weiter im selben Gesetz. Das Cannabisgesetz stellt bestimmte Handlungen Erwachsener frei. Einen Markt schafft es damit nicht.
Legalisiert hat der Gesetzgeber laut Bundesgesundheitsministerium den privaten Eigenanbau Erwachsener zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht gewerblichen Anbau. Der gewerbliche Umgang mit Cannabis fehlt in dieser AufzÀhlung, und zwar bewusst. Handeltreiben zÀhlt weiterhin zu den StraftatbestÀnden, die § 34 KCanG auflistet.[1]
Neben dem Handel bleibt eine ganze Reihe von Handlungen untersagt. Die Grenze zieht der Gesetzestext dabei nicht allein ĂŒber Mengen, sondern auch ĂŒber den Personenkreis: entscheidend ist, welche Person beteiligt ist und wo sie sich befindet.
- Weitergabe von Cannabis und von Vermehrungsmaterial (Samen, Stecklinge) an Jugendliche und alle Personen unter 18 Jahren.[1]
- Besitz oberhalb der Mengengrenzen des § 3 KCanG.
- Ein- und Ausfuhr: Was du im Inland besitzen darfst, darfst du nicht ĂŒber die Grenze mitnehmen.
Der zweite Block betrifft nicht den Besitz, sondern den Konsum von Cannabis an bestimmten Orten. § 5 KCanG untersagt ihn in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, KinderspielplÀtzen und öffentlich zugÀnglichen SportstÀtten. Sichtweite definiert das Gesetz prÀzise als Abstand von weniger als 100 m zum Eingangsbereich.[1]
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist damit rĂ€umlich ausbuchstabiert und nicht dem Ermessen ĂŒberlassen. Hinzu kommen zwei weitere Zonen: FuĂgĂ€ngerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie Anbauvereinigungen und deren unmittelbares Umfeld im Umkreis von 100 m.[1] Wer dort konsumiert, bewegt sich auĂerhalb dessen, was das KCanG freistellt.
Genau daher rĂŒhren die regionalen Unterschiede, ĂŒber die du in Berichten aus Bayern oder anderen BundeslĂ€ndern liest. Zwei Personen mit identischer Menge in der Tasche können je nach Ort sehr unterschiedliche Erfahrungen machen, obwohl der Gesetzestext bundesweit derselbe ist. FĂŒr die Frage, was erlaubt ist, zĂ€hlt der Wortlaut; fĂŒr die Frage, was passiert, die zustĂ€ndige Behörde vor Ort.
Anbauvereinigungen: die Regeln fĂŒr Cannabis Social Clubs
Bleibt die eine Struktur, die das Gesetz als kollektiven Weg ĂŒberhaupt vorsieht: die Anbauvereinigung. Der Begriff âCannabis Social Clubâ taucht in keinem Paragraphen auf, gemeint ist damit aber exakt dieses Konstrukt.
Auch die Mitgliederseite ist durchreguliert. § 16 KCanG deckelt die Zahl auf höchstens 500 Personen, die volljĂ€hrig sein mĂŒssen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.[1] Eine Doppelmitgliedschaft in mehreren Vereinigungen schlieĂt der Gesetzestext aus.
Zur Abgabemenge sind die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums eindeutig: Laut FAQ zum Cannabisgesetz bekommt ein Mitglied höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat fĂŒr den Eigenkonsum. Wer es genauer wissen will, fragt am besten die zustĂ€ndige Landesbehörde, denn die Erlaubnis erteilt nicht der Bund.
| Kriterium | Vorgabe des KCanG | Fundstelle |
|---|---|---|
| Rechtsform | eingetragener Verein oder eingetragene Genossenschaft, nicht gewerblich | §§ 11 ff. KCanG |
| Erlaubnis | vorherige Erlaubnis der zustÀndigen Landesbehörde | § 11 KCanG |
| Mitgliederzahl | höchstens 500, ab 18 Jahren, Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland | § 16 KCanG |
| Abgabe pro Tag | höchstens 25 g Cannabis an ein Mitglied | § 19 KCanG |
| Abgabe pro Monat | höchstens 50 g Cannabis an ein Mitglied | § 19 KCanG |
| 18- bis 21-JÀhrige | höchstens 30 g pro Monat, THC-Gehalt höchstens 10 % | § 19 KCanG |
| Konsum vor Ort | untersagt, ebenso im Umkreis von 100 m um den Eingangsbereich | § 5 Abs. 2 KCanG |
| Werbung und Sponsoring | untersagt | § 6 KCanG |
Analytisch spannend ist die abgestufte Regel fĂŒr 18- bis 21-JĂ€hrige: weniger Menge, dazu eine gesetzliche Obergrenze von 10 % THC im abgegebenen Material.[1] Der Gesetzgeber greift hier direkt in einen QualitĂ€tsparameter ein, den sonst das Labor per Chromatographie bestimmt. Abgegeben wird ausschlieĂlich an eigene Mitglieder, niemals an GĂ€ste oder Dritte.
Dazu kommen rÀumliche Vorgaben. Das Gesetz verlangt einen Mindestabstand von 200 Metern in Luftlinie zwischen dem Eingangsbereich der Anbauvereinigung und Schulen, KinderspielplÀtzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen.[1]
Wie sich das in der Praxis auswirkt, wie lange Erlaubnisverfahren dauern und was Erwachsene daraus real ableiten können, steht ausfĂŒhrlich im Beitrag Cannabis kaufen in Deutschland. Hier bleibt es beim Gesetzestext.
Cannabis im StraĂenverkehr: der Grenzwert von 3,5 ng/ml
Vom Vereinsheim auf die StraĂe: Der Wert, der dich als Autofahrerin oder Autofahrer betrifft, steht nicht im Cannabisgesetz. Er steht im StraĂenverkehrsgesetz.
MaĂgeblich ist § 24a Abs. 1a StVG in der seit August 2024 geltenden Fassung. Wer diese Schwelle am Steuer ĂŒberschreitet, handelt ordnungswidrig, den genauen Wortlaut liest du im amtlichen Volltext auf gesetze-im-internet.de nach, und genau das empfehle ich dir auch.
Den BuĂgeldrahmen regelt nicht Absatz 1a, sondern § 24a Abs. 3 StVG, ebenfalls dort abrufbar. Zwei Minuten Originaltext ersetzen jede Forendiskussion.
Wichtig ist die Systematik dahinter: Der Wert ist eine Aufgreifschwelle fĂŒr eine Ordnungswidrigkeit, keine Freigabe darunter. Ob jemand Cannabis dabeihatte oder gar nichts, spielt fĂŒr diese Vorschrift keine Rolle. MaĂgeblich ist allein der im Blutserum gemessene Wert, den am Ende die zustĂ€ndige BuĂgeldstelle bewertet.
UnabhĂ€ngig davon bleibt die strafrechtliche Bewertung bei tatsĂ€chlicher FahruntĂŒchtigkeit ein eigener PrĂŒfmaĂstab. FĂŒr zwei Konstellationen zieht der Gesetzgeber die Grenze enger, und zwar ohne Zwischenstufen.
| Konstellation | Vorschriften | Fundstelle |
|---|---|---|
| Mischkonsum mit Alkohol | zusÀtzliches Alkoholverbot unter Cannabiswirkung | § 24a Abs. 2a StVG |
| Probezeit oder unter 21 Jahren | Fahren unter Cannabiswirkung ausnahmslos untersagt | § 24c StVG |
Beim Mischkonsum greift die strengere Regel. Wer unter der Wirkung von Cannabis fÀhrt, darf nach dem Wortlaut des § 24a Abs. 2a StVG daneben keinen Alkohol getrunken haben.
FĂŒr FahranfĂ€ngerinnen und FahranfĂ€nger in der Probezeit sowie fĂŒr alle unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG (Volltext auf gesetze-im-internet.de) ein absolutes Verbot. Hier existiert also gar kein Schwellenwert, unter den man rutschen könnte: Diese Gruppen dĂŒrfen schlicht nicht unter Cannabiswirkung fahren.
THC-Grenzwert beim Autofahren: BuĂgeld, Fahrverbot, Punkte
Den THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum hat das Sechste Gesetz zur Ănderung des StraĂenverkehrsgesetzes in § 24a Abs. 1a StVG eingefĂŒhrt, verkĂŒndet am 21. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 266)[12]. Was ein VerstoĂ kostet, steht im BuĂgeldkatalog, der Anlage zur BuĂgeldkatalog-Verordnung (BKatV)[8]:
| VerstoĂ | Regelsatz | Fahrverbot |
|---|---|---|
| 3,5 ng/ml THC oder mehr, erster Verstoà (§ 24a Abs. 1a StVG, BKatV Nr. 242) | 500 ⏠| 1 Monat |
| mit einer Voreintragung im Fahreignungsregister (Nr. 242.1) | 1.000 ⏠| 3 Monate |
| mit mehreren Voreintragungen (Nr. 242.2) | 1.500 ⏠| 3 Monate |
| THC-Grenzwert und Alkohol (§ 24a Abs. 2a StVG, Nr. 243a) | 1.000 ⏠| 1 Monat |
| Probezeit oder unter 21 Jahren (§ 24c StVG, Nr. 243b) | 250 ⏠| keines |
Dazu kommen Punkte im Fahreignungsregister: zwei fĂŒr einen VerstoĂ gegen § 24a StVG, einer fĂŒr einen VerstoĂ gegen § 24c StVG (Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung)[9]. Der Regelsatz ist nicht die Obergrenze: Nach § 24a Abs. 3 StVG sind GeldbuĂen bis zu 3.000 ⏠möglich, beim Mischkonsum mit Alkohol bis zu 5.000 âŹ[6].
Cannabis-Legalisierung und Autofahren: was gleich geblieben ist
Die Legalisierung von Besitz und Eigenanbau seit dem 1. April 2024 hat am Steuer keine Freigabe gebracht. Neben dem Grenzwert gilt das Strafrecht: Wer infolge des Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu fĂŒhren, wird nach § 316 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, auch bei FahrlĂ€ssigkeit[10]. § 316 StGB nennt keinen Messwert: MaĂgeblich ist, ob jemand das Fahrzeug sicher fĂŒhren kann.
FĂŒr den FĂŒhrerschein regelt § 13a FeV den Umgang mit Cannabis: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet ein medizinisch-psychologisches Gutachten an, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begrĂŒnden oder wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im StraĂenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden. VerstöĂe, die ausschlieĂlich gegen § 24c StVG begangen wurden, zĂ€hlen dabei nicht[11].
CBD und Autofahren: kein eigener Grenzwert
§ 24a Abs. 1a StVG misst Tetrahydrocannabinol (THC), nicht Cannabidiol (CBD): Einen eigenen Grenzwert fĂŒr CBD kennt das StraĂenverkehrsrecht nicht[6]. MaĂgeblich bleibt der THC-Wert im Blutserum, gleich aus welchem Produkt er stammt. In der Probezeit und unter 21 Jahren verbietet § 24c StVG schon, als Fahrer THC zu sich zu nehmen oder unter der Wirkung von THC loszufahren[7].
Cannabis auf Rezept und Autofahren
FĂŒr verschriebene Arzneimittel sieht das Gesetz eine Ausnahme vor: § 24a Abs. 1a und Abs. 2a StVG sind nicht anzuwenden, wenn das THC aus der bestimmungsgemĂ€Ăen Einnahme eines fĂŒr einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrĂŒhrt (§ 24a Abs. 4 StVG)[6]. § 24c Abs. 3 StVG enthĂ€lt dieselbe Ausnahme[7]. FĂŒr § 316 StGB sieht das Gesetz keine solche Ausnahme vor[10].
Damit ist die Verkehrsfrage abgeschlossen. Diese Vorschriften stehen in § 24a und § 24c StVG, nicht im KCanG, und sie folgen einer eigenen Systematik, die mit Besitzmengen nichts zu tun hat.
Wie geht es mit dem Cannabisgesetz weiter? Stand 09/2026
Stand 09/2026 ist am Cannabisgesetz keine Ănderung beschlossen. Das Gesetz selbst sieht in § 43 KCanG eine Evaluierung seiner Wirkungen vor, deren Ergebnisse die Grundlage fĂŒr mögliche Anpassungen bilden sollen. Alles, was darĂŒber hinaus diskutiert wird, ist politische Debatte und kein geltendes Recht.
Der Gesetzgeber hat die ĂberprĂŒfung von Anfang an mitgedacht. Nach dem Wortlaut von § 43 KCanG werden die Auswirkungen des Gesetzes nach wissenschaftlichen Kriterien evaluiert, gestaffelt nach Themen und Fristen: zunĂ€chst der Kinder- und Jugendschutz, spĂ€ter umfassender auch die Folgen fĂŒr den illegalen Markt.[1]
Gegenstand der Evaluierung ist das Regelwerk als Ganzes. Also auch die Konstruktion aus erlaubtem Besitz, privatem Eigenanbau und dem Verbot der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial an Dritte. Genau diese Kombination ist der Punkt, an dem die Praxis das Gesetz am stÀrksten testet.
Was aktuell verbindlich ist, findest du beim Bundesministerium fĂŒr Gesundheit, das seine FAQ zum Cannabisgesetz laufend pflegt. Ich halte diese Seite fĂŒr die nĂŒchternste verfĂŒgbare Quelle zum jeweiligen Verfahrensstand, weil sie geltendes Recht abbildet und keine AbsichtserklĂ€rungen.
Davon trennst du sauber die öffentliche Diskussion. Unionsminister im aktuellen Kabinett fordern Nachbesserungen am Gesetz, wie tagesschau.de mit Bezug auf eine Studie berichtet. Eine Forderung Àndert die Rechtslage nicht.
Ein eigener Strang lĂ€uft fĂŒr Cannabis zu medizinischen Zwecken: Dort bleibt das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte als Bundesopiumstelle zustĂ€ndig, und Anpassungen betreffen das MedCanG, nicht das KCanG.[2]
Praktisch heiĂt das: Solange keine VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt vorliegt, gelten die Zahlen und Paragraphen, die weiter oben im Steckbrief stehen. Auch innerhalb der laufenden Evaluierungsfristen Ă€ndert sich daran nichts.
Prognosen darĂŒber, was 2026 oder 2027 kommt, wirst du hier nicht finden. Das ist Spekulation, und Spekulation gehört nicht in eine FaktenĂŒbersicht.
Was das Gesetz fĂŒr CBD und Nutzhanf bedeutet
Bleibt der Teil des Hanfmarkts, der mit Konsumcannabis rechtlich nichts zu tun hat. Und genau hier entscheidet ein einziger Definitionssatz darĂŒber, was im Laden stehen darf und was nicht.
Nutzhanf muss aus zertifiziertem Saatgut stammen oder die genannte THC-Obergrenze nicht ĂŒberschreiten und zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken angebaut werden.[1] Das ist kein deutscher Sonderwert: Die EU knĂŒpft dieselbe Grenze an die FörderfĂ€higkeit von HanfflĂ€chen.[5]
Bei CBD BlĂŒten, CBD-Hash und CBD-Ăl lohnt deshalb der Blick auf die Laboranalyse: Entscheidend ist der gemessene Delta-9-THC-Gehalt der Charge.
Ein analytischer Hinweis, den viele ĂŒberlesen: Gemessen wird der Gesamt-THC-Wert, also Delta-9-THC plus das nach Decarboxylierung daraus entstehende THC-A-Ăquivalent.
THCX ist ein Handelsname, kein MolekĂŒl: jede Charge wird im Labor getestet, klassifizierte MolekĂŒle werden nicht nachgewiesen.
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Magic Vape THCX: fertig befĂŒllt, mit deklarierter FĂŒllmenge. Wer lieber wechselt, greift zum Magic Pod THCX als Wechselkartusche oder zum Magic Pod Live Rosin mit terpenreichem Profil.
Dass Hanf-Cannabinoide nicht automatisch auĂerhalb des Verbots stehen, zeigt HHC. Es fĂ€llt seit Juni 2024 unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG), ein Instrument der öffentlichen Gesundheit, das ganze Stoffgruppen auf einmal erfasst. Zwischen nicht verboten und verboten liegt hier nur eine Verordnung.
Und noch ein Detail, das den Blick aufs Gesetz schÀrft: Wer die im Inhaltsverzeichnis des KCanG genannten §§ 40 bis 42 sucht, findet dort ein spÀteres Startdatum als beim Rest des Gesetzes.[1]
Zum Weiterlesen im Cluster:
- Was ist CBD: die molekularen Grundlagen zum Cannabinoid
- Unterschied CBD und THC: warum die Trennung rechtlich trÀgt
- HHC: der Statuswechsel im Detail
- Haschisch: Herstellung und QualitÀtsmerkmale
- Cannabis kaufen in Deutschland: der RealitÀts-Check zu den Bezugswegen
- Hash Brownies: warum die Wirkung spÀter einsetzt und lÀnger anhÀlt
Bestellen: was du heute kaufen kannst
Bleibt die praktische Frage ans Regal: Was davon kannst du heute tatsÀchlich bestellen? Die folgenden Preise haben den Stand 09/2026.
- CBD BlĂŒten ab 15,00 ⏠(Minibud Premium)
- Trim Premium 7,50 âŹ
- THCX BlĂŒten ab 23,70 âŹ
Die Minibuds stammen aus demselben Schnitt wie die groĂen Kaliber, nur kleiner und dichter gewachsen. Daher der Einstiegspreis, nicht die QualitĂ€t.
Trim ist das harzige Randmaterial vom Beschneiden: trichomreich, sauber deklariert, gĂŒnstig.
Wer den krĂ€ftigeren Ton sucht, landet bei den THCX-BlĂŒten, wer es klassisch mag, bei den CBD BlĂŒten. Wer lieber inhaliert statt dreht, findet dieselbe Logik im Magic Pod THCX: gleiche Chargenlogik, andere Darreichung.
Zu jeder Charge liegt die Laboranalyse vor, und sie ist der einzige belastbare Beleg dafĂŒr, was tatsĂ€chlich enthalten ist: Die Laboranalyse jeder Charge bekommst du auf Anfrage beim Kundenservice. Nur fĂŒr Erwachsene (18+).
Und ganz ehrlich: Auch dieser Konsum verdient Kopf. SuchtprÀvention ist kein Spielverderber-Thema, sondern Teil des Deals, wenn man Cannabinoide ernst nimmt.
HĂ€ufige Fragen
Was steht im Cannabisgesetz?
Es regelt Besitz und Eigenanbau innerhalb enger Mengen- und Ortsgrenzen gemÀà § 3 KCanG, der kommerzielle Handel bleibt verboten.
Wann ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten?
VerkĂŒndet am 27. MĂ€rz 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109), in Kraft im Wesentlichen seit dem 1. April 2024.
Wie viel Cannabis darf man besitzen?
Nach § 3 KCanG höchstens 25 Gramm zum Eigenkonsum, Erwachsenen ab 18 Jahren vorbehalten. Ort und höhere Menge sind im Abschnitt zu den Mengengrenzen ausbuchstabiert.
Darf man Cannabis zu Hause anbauen?
Ja, privater Eigenanbau zum Eigenkonsum sowie gemeinschaftlicher Anbau ĂŒber Anbauvereinigungen sind erlaubt, Letztere jedoch nur mit behördlicher Erlaubnis und ohne Weitergabe an Dritte.
Ist der Kauf von Cannabis legal?
Nein, der gewerbliche Handel bleibt verboten und strafbar nach § 34 KCanG (Stand: 05.10.2026).
Gilt das Cannabisgesetz auch fĂŒr CBD?
Nein. CBD ist in § 1 Nr. 8 KCanG ausdrĂŒcklich von der Definition von Cannabis ausgenommen und fĂ€llt damit nicht unter die Regeln fĂŒr Konsumcannabis (Stand: 05.10.2026).
Was gilt fĂŒr Cannabis im StraĂenverkehr?
MaĂgeblich ist nicht das KCanG, sondern § 24a Abs. 1a StVG mit 3,5 ng/ml THC im Blutserum. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein absolutes Verbot.
Wie hoch ist der THC-Grenzwert beim Autofahren?
3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Beim ersten VerstoĂ sieht der BuĂgeldkatalog 500 âŹ, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte vor.
Gibt es einen Grenzwert fĂŒr CBD beim Autofahren?
Nein. § 24a StVG misst THC, nicht CBD. MaĂgeblich ist der THC-Wert im Blutserum, auch bei einem CBD-Produkt.
Weiterlesen
Zum Weiterlesen: Cannabis kaufen in Deutschland: der RealitĂ€ts-Check ordnet ein, was seit dem KCanG praktisch möglich ist. Der Unterschied zwischen CBD und THC erklĂ€rt, warum die beiden MolekĂŒle rechtlich getrennt behandelt werden, und der Ratgeber zu Haschisch zeigt, was § 19 KCanG fĂŒr Harze bedeutet.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG) â Gesetze im Internet, Bundesministerium der Justiz â www.gesetze-im-internet.de
- Medizinisches Cannabis â Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesopiumstelle â www.bfarm.de
- Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln und Futtermitteln â Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung (BfR) â www.bfr.bund.de
- Hanf, THC, Cannabidiol (CBD) und Co â FAQ des Bundesamts fĂŒr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) â www.bvl.bund.de
- Verordnung (EU) 2021/2115, Art. 4 â HanfflĂ€chen nur förderfĂ€hig bei einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 % â EUR-Lex â eur-lex.europa.eu
- § 24a StVG â 3,5 ng/ml THC im Blutserum, Gesetze im Internet â www.gesetze-im-internet.de
- § 24c StVG â Alkohol- und Cannabisverbot fĂŒr FahranfĂ€nger und FahranfĂ€ngerinnen, Gesetze im Internet â www.gesetze-im-internet.de
- BuĂgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage, lfd. Nr. 242 bis 243b â Gesetze im Internet â www.gesetze-im-internet.de
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 13: Bezeichnung und Bewertung der Zuwiderhandlungen im Fahreignungsregister â Gesetze im Internet â www.gesetze-im-internet.de
- § 316 StGB â Trunkenheit im Verkehr, Gesetze im Internet â www.gesetze-im-internet.de
- § 13a FeV â KlĂ€rung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik, Gesetze im Internet â www.gesetze-im-internet.de
- Sechstes Gesetz zur Ănderung des StraĂenverkehrsgesetzes und weiterer straĂenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 266, verkĂŒndet am 21.08.2024) â recht.bund.de â www.recht.bund.de















